Wegen starker Rauchentwicklung in dem Ökonomiegebiet wurden wir über die ELZ alarmiert. Vor Ort konnte zum Glück nur ein Feuer ausgemacht werden, in welchen behandeltes Holz verbrannt wurde. Dies hat zu einer starken Rauchentwicklung geführt.
Ausser der Feuerwehr Fällanden war auch die ADL Dübendorf -Wangen-Brüttisellen, eine Polizeistreife der Kantonspolizei Zürich und ein Rettungswagen von Uster im Einsatz.
Funfact:
Abfallverbrennung im Freien verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt.
Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen
Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern.
Eine Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Waldabfällen in schwer zugänglichen Gebieten, bei extremen Waldschadensereignissen, bei Verklausungsgefahr von Fliessgewässern oder bei akutem Auftreten von Forstschädlingen kann durch den zuständigen Revierförster und für Feldabfälle durch die Gemeinde erteilt werden. In bewohnten Gebieten kann die Gemeinde aber auch weitere einschränkende Vorschriften erlassen (z.B. für Schrebergärten).